RS Vwgh 2003/11/25 2003/17/0305

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Veröffentlicht am 25.11.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/17/0306

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt darf nur rein technische Vorgänge beim Abfertigen von Schriftstücken ohne nähere Beaufsichtigung einer verlässlichen Kanzleikraft überlassen, ohne die gebotene Sorgfaltspflicht (Überwachungspflicht) zu verletzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003170305.X01

Im RIS seit

02.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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