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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/17/0306Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt darf nur rein technische Vorgänge beim Abfertigen von Schriftstücken ohne nähere Beaufsichtigung einer verlässlichen Kanzleikraft überlassen, ohne die gebotene Sorgfaltspflicht (Überwachungspflicht) zu verletzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003170305.X01Im RIS seit
02.03.2004Zuletzt aktualisiert am
01.04.2010