RS Vwgh 2003/11/26 2001/13/0219

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Veröffentlicht am 26.11.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Die "Eingliederung in den betrieblichen Organismus" ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits mit einer kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernden Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung gegeben. Gleiches muss für die vom Alleingesellschafter der GmbH kontinuierlich erbrachten Leistungen gelten, die ihrem Inhalt nach im operativen Bereich der Gesellschaft angesiedelt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001130219.X02

Im RIS seit

19.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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