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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Die "Eingliederung in den betrieblichen Organismus" ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits mit einer kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernden Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung gegeben. Gleiches muss für die vom Alleingesellschafter der GmbH kontinuierlich erbrachten Leistungen gelten, die ihrem Inhalt nach im operativen Bereich der Gesellschaft angesiedelt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001130219.X02Im RIS seit
19.01.2004Zuletzt aktualisiert am
11.07.2008