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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass ein näher bezeichnetes Schreiben eines Anstaltsleiters einer Justizanstalt eine bloße Mitteilung über die Nichtaufnahme in einen Facharbeiterintensivausbildungsturnus darstellt und dieser - nicht als Bescheid bezeichneten - Erledigung daher der Bescheidcharakter fehlt. Der vorliegenden Information des Anstaltsleiters kann auch deshalb keine Absicht entnommen werden, eine Angelegenheit des Verwaltungsrechts in rechtsgestaltender oder rechtsfeststellender Art und Weise zu entscheiden, weil mit einer Facharbeiterausbildung in dieser Justizanstalt eine Änderung des derzeitigen Vollzugsortes des Beschwerdeführers verbunden wäre und gemäß § 10 Abs. 1 StVG die für eine Änderung des Strafvollzugsortes zuständige Behörde der Bundesminister für Justiz ist.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Einhaltung der Formvorschriften Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003200485.X01Im RIS seit
06.02.2004