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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
SMG 1997 §27 Abs1;Rechtssatz
Straftaten nach dem Suchtmittelgesetz sind in der Aufzählung von Verurteilungen, bei deren Vorliegen ein Mensch als nicht verlässlich gilt (§ 8 Abs. 3 und 5 WaffG), nicht angeführt. Die vom Beschwerdeführer begangene Tat (Vergehen nach § 27 Abs. 1 SMG) kann auch sowohl ihrer Art nach als auch aufgrund der geringen Höhe der verhängten (bedingt nachgesehenen) Geldstrafe nicht den im Katalog der die Verlässlichkeit ausschließenden Verurteilungen aufgezählten strafbaren Handlungen gleichgesetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999200489.X02Im RIS seit
30.01.2004