RS Vwgh 2003/11/26 99/20/0489

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Veröffentlicht am 26.11.2003
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

SMG 1997 §27 Abs1;
WaffG 1996 §25 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs3;
WaffG 1996 §8 Abs5;

Rechtssatz

Straftaten nach dem Suchtmittelgesetz sind in der Aufzählung von Verurteilungen, bei deren Vorliegen ein Mensch als nicht verlässlich gilt (§ 8 Abs. 3 und 5 WaffG), nicht angeführt. Die vom Beschwerdeführer begangene Tat (Vergehen nach § 27 Abs. 1 SMG) kann auch sowohl ihrer Art nach als auch aufgrund der geringen Höhe der verhängten (bedingt nachgesehenen) Geldstrafe nicht den im Katalog der die Verlässlichkeit ausschließenden Verurteilungen aufgezählten strafbaren Handlungen gleichgesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999200489.X02

Im RIS seit

30.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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