RS Vwgh 2003/11/26 99/20/0449

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Veröffentlicht am 26.11.2003
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Index

25/02 Strafvollzug

Norm

StVG §120 Abs1;
StVG §122;

Rechtssatz

Ein Strafgefangener, der mit einem seine Rechte betreffenden Verhalten eines Strafvollzugsbediensteten oder des Anstaltsleiters unzufrieden ist, hat die Möglichkeit, sowohl eine Administrativbeschwerde gemäß § 120 Abs. 1 StVG als auch eine Aufsichtsbeschwerde gemäß § 122 StVG zu erheben (Hinweis: B 25.11.1999, Zl. 98/20/0476; 24.6.1999, Zl. 98/20/0337, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999200449.X01

Im RIS seit

24.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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