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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §23;Rechtssatz
Ausführungen, dass es einer präziseren und insbesondere in regionaler Hinsicht differenzierenden Lagebeurteilung im Hinblick auf die (notorisch zum Teil extrem grausamen) Übergriffe der Rebellen bedurft hätte, weil die generalisierenden, auf ganz Sierra Leone bezogenen Feststellungen aus den herangezogenen Quellen nicht schlüssig abzuleiten sind. Hätte der unabhängige Bundesasylsenat darüber hinaus noch andere im Oktober 1999 verfügbare Berichte herangezogen, so hätte er feststellen können, dass weite Teile des Landes weiterhin unter der Kontrolle der Rebellen standen und schwerste Menschenrechtsverletzungen zumindest in diesen Gebieten noch immer an der Tagesordnung waren (Hinweis: E 21.11.2002, Zl. 2000/20/0020; auch E 21.11.2002, Zl. 2000/20/0072).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000200182.X01Im RIS seit
08.01.2004