RS Vwgh 2003/11/26 2000/20/0182

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §23;
AsylG 1997 §28;
AsylG 1997 §8;
AVG §45 Abs2;
AVG §60;
FrG 1997 §57 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen, dass es einer präziseren und insbesondere in regionaler Hinsicht differenzierenden Lagebeurteilung im Hinblick auf die (notorisch zum Teil extrem grausamen) Übergriffe der Rebellen bedurft hätte, weil die generalisierenden, auf ganz Sierra Leone bezogenen Feststellungen aus den herangezogenen Quellen nicht schlüssig abzuleiten sind. Hätte der unabhängige Bundesasylsenat darüber hinaus noch andere im Oktober 1999 verfügbare Berichte herangezogen, so hätte er feststellen können, dass weite Teile des Landes weiterhin unter der Kontrolle der Rebellen standen und schwerste Menschenrechtsverletzungen zumindest in diesen Gebieten noch immer an der Tagesordnung waren (Hinweis: E 21.11.2002, Zl. 2000/20/0020; auch E 21.11.2002, Zl. 2000/20/0072).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000200182.X01

Im RIS seit

08.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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