RS Vwgh 2003/11/27 2002/06/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2003
beobachten
merken

Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
BauG Stmk 1995 §13 Abs12;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1 Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/06/0096

Rechtssatz

Die "Vorläufige Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen" (herausgegeben vom Bundesminister für Umwelt im Dezember 1995) liefert für alle Anwendungsfälle ein objektiv nachvollziehbares Kriterium zur quantitativen oder qualitativen Abschätzung des zu erwartenden Ausmaßes der Immissionen (weitere Ausführungen im Erkenntnis).

Schlagworte

Grundsatz der Unbeschränktheit freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002060095.X02

Im RIS seit

03.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten