RS Vwgh 2003/11/27 2003/15/0087

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Veröffentlicht am 27.11.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §20;
B-VG Art130 Abs2;
EStG 1988 §100 Abs2;

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Haftungstatbestand verwirklicht ist, ob also die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen der Inanspruchnahme einer persönlichen Haftung erfüllt sind, ist von der Abgabenbehörde in Rechtsgebundenheit zu entscheiden. Die Frage der Geltendmachung der persönlichen Haftung, für welche die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen als erfüllt angesehen werden, stellt eine Ermessensentscheidung dar (Hinweis Stoll, BAO, Kommentar Wien, 1994, 108 f, sowie E 25. April 2002, 2001/15/0152, und E 24. Oktober 1995, 94/14/0049).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003150087.X01

Im RIS seit

22.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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