RS Vwgh 2003/11/27 2003/15/0087

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Veröffentlicht am 27.11.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
B-VG Art130 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Bei Ermessenentscheidungen beschränkt sich die Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof darauf, ob mit der Ermessensübung die vom Gesetzgeber gesteckten Grenzen überschritten sind oder nicht (Hinweis E 24. September 2002, 2002/14/0082).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003150087.X03

Im RIS seit

22.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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