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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall bei der Prüfung der Frage, ob der Verwendungszweck des geplanten Bauwerkes im Sinne des § 6 Abs. 10 Vlbg. BauG eine das ortsübliche Maß übersteigende Belästigung oder eine Gefährdung der Nachbarn erwarten lässt, im von den Nachbarn vorgelegten Gutachten letztlich nur eine subjektive Gesundheitsgefährdung für die Nachbarn, nicht aber eine objektive Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch das Vorhaben konstatiert wird, weshalb mit dem Hinweis der Nachbarn auf dieses Gutachten für ihren Standpunkt nichts gewonnen ist.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000060193.X04Im RIS seit
29.12.2003Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009