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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Bei der Prüfung der Widmungskonformität kommt es gemäß § 14 Abs. 8 Vlbg. RPG nicht nur auf die Betriebstype als solche, sondern auch "auf die Maßnahmen zur Verhinderung störender Auswirkungen, deren Durchführung technisch möglich ist und rechtlich festgelegt wird", an (vgl. dazu auch die Erläuternden Bemerkungen zur Novelle LGBl. Nr. 34/1996, 8. Beilage im Jahr 1996 zu den Sitzungsberichten des XXVI. Vorarlberger Landtages, S 22/23, wonach mit dieser Bestimmung der als unbefriedigend erachteten "Betriebstypenjudikatur" des Verwaltungsgerichtshofes gewissermaßen entgegengewirkt werden sollte).
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000060193.X02Im RIS seit
29.12.2003Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009