RS Vwgh 2003/11/27 2000/06/0193

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Veröffentlicht am 27.11.2003
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Index

L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L82000 Bauordnung
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

BauRallg;
RPG Vlbg 1996 §14 Abs8 idF 1999/043;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Widmungskonformität kommt es gemäß § 14 Abs. 8 Vlbg. RPG nicht nur auf die Betriebstype als solche, sondern auch "auf die Maßnahmen zur Verhinderung störender Auswirkungen, deren Durchführung technisch möglich ist und rechtlich festgelegt wird", an (vgl. dazu auch die Erläuternden Bemerkungen zur Novelle LGBl. Nr. 34/1996, 8. Beilage im Jahr 1996 zu den Sitzungsberichten des XXVI. Vorarlberger Landtages, S 22/23, wonach mit dieser Bestimmung der als unbefriedigend erachteten "Betriebstypenjudikatur" des Verwaltungsgerichtshofes gewissermaßen entgegengewirkt werden sollte).

Schlagworte

Planung Widmung BauRallg3Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000060193.X02

Im RIS seit

29.12.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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