RS Vwgh 2003/11/27 2002/06/0041

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Veröffentlicht am 27.11.2003
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Index

L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Vorarlberg
L82008 Bauordnung Vorarlberg
50/01 Gewerbeordnung

Norm

BauPolZuständigkeitsübertragung Bludenz Bregenz Feldkirch 1969 §1 litc;
GewO 1994 §74 Abs2 Z2;
GewO 1994 §74 Abs3;

Rechtssatz

Dass die in § 74 Abs. 2 GewO 1994 beispielhaft angeführten Emissionen bei Vollbelag eines Matratzenlagers mit 30 Betten auszuschließen seien, kann nicht von vornherein gesagt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002060041.X05

Im RIS seit

30.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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