Index
L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt VorarlbergNorm
BauPolZuständigkeitsübertragung Bludenz Bregenz Feldkirch 1969 §1 litc;Rechtssatz
Dass die in § 74 Abs. 2 GewO 1994 beispielhaft angeführten Emissionen bei Vollbelag eines Matratzenlagers mit 30 Betten auszuschließen seien, kann nicht von vornherein gesagt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002060041.X05Im RIS seit
30.12.2003