Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §20;Rechtssatz
Beim Steuerabzug für die einzelne Honorarauszahlung an den beschränkt Steuerpflichtigen stellt das Gesetz nicht auf eine bestimmte Höhe des ausgezahlten Betrages ab, weil der Haftungspflichtige idR nicht in der Lage ist, die im laufenden Jahr vom beschränkt Steuerpflichtigen in Österreich erzielten Einkünfte zu ermitteln, geschweige denn die Höhe der im laufenden Jahr künftig noch anfallenden Einkünfte vorauszusehen. Solcherart brauchte die Behörde auch im Rahmen ihrer Ermessensübung nicht auf diesen Umstand Bedacht nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003150087.X04Im RIS seit
22.01.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013