RS Vwgh 2003/12/3 2001/01/0547

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §14 Abs1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnC Z1;

Rechtssatz

Beachtet man die im E 15. Mai 2003, Zl. 2001/01/0499 allgemein und in Bezug auf die Beantragung eines Reisepasses behandelten Voraussetzungen für die Annahme einer "Unterschutzstellung" und deren oben erwähnte Implikationen für den Fall einer Anwendung auf Reisen in den Herkunftsstaat, so ergibt sich sogleich, dass die hier zu beurteilende Reise schon angesichts ihrer Einmaligkeit und kurzen Dauer sowie der Gründe für ihr Zustandekommen nicht unter Art. 1 Abschnitt C Z 1 FlKonv subsumierbar ist. Auf die Besonderheit, dass der Staat, vor dessen Verfolgung die Familie des Beschwerdeführers geflohen ist, im Kosovo derzeit keine Gebietsgewalt ausübt, braucht dazu nicht mehr eingegangen zu werden (vgl. aber etwa Hailbronner, Ausländerrecht, 23. Erg.-Lfg. Juli 2000, Rz 12 zu § 72 dAsylVfG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010547.X06

Im RIS seit

22.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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