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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §14 Abs1 Z1;Rechtssatz
Beachtet man die im E 15. Mai 2003, Zl. 2001/01/0499 allgemein und in Bezug auf die Beantragung eines Reisepasses behandelten Voraussetzungen für die Annahme einer "Unterschutzstellung" und deren oben erwähnte Implikationen für den Fall einer Anwendung auf Reisen in den Herkunftsstaat, so ergibt sich sogleich, dass die hier zu beurteilende Reise schon angesichts ihrer Einmaligkeit und kurzen Dauer sowie der Gründe für ihr Zustandekommen nicht unter Art. 1 Abschnitt C Z 1 FlKonv subsumierbar ist. Auf die Besonderheit, dass der Staat, vor dessen Verfolgung die Familie des Beschwerdeführers geflohen ist, im Kosovo derzeit keine Gebietsgewalt ausübt, braucht dazu nicht mehr eingegangen zu werden (vgl. aber etwa Hailbronner, Ausländerrecht, 23. Erg.-Lfg. Juli 2000, Rz 12 zu § 72 dAsylVfG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001010547.X06Im RIS seit
22.01.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008