RS Vwgh 2003/12/3 2002/01/0291

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Veröffentlicht am 03.12.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §68 Abs1;
StbG 1985 §10 Abs1 Z2 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Das Verleihungshindernis des § 10 Abs. 1 Z 2 StbG 1985 stellt lediglich auf die entsprechende rechtskräftige Verurteilung ab, sodass die belangte Behörde nicht gehalten war, sich mit der Behauptung des Beschwerdeführers, er sei unschuldig bzw. zu Unrecht verurteilt worden, auseinander zu setzen.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010291.X03

Im RIS seit

22.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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