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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Das Verleihungshindernis des § 10 Abs. 1 Z 2 StbG 1985 stellt lediglich auf die entsprechende rechtskräftige Verurteilung ab, sodass die belangte Behörde nicht gehalten war, sich mit der Behauptung des Beschwerdeführers, er sei unschuldig bzw. zu Unrecht verurteilt worden, auseinander zu setzen.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002010291.X03Im RIS seit
22.01.2004