RS Vwgh 2003/12/3 2002/01/0291

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.2003
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z2;
StbG 1985 §10 Abs1;
StbG 1985 §11;
StbG 1985 §20;

Rechtssatz

Bei der Zusicherung der Verleihung der Staatsbürgerschaft im Sinne des § 20 StbG 1985 handelt es sich um einen der Entscheidung über das Ansuchen um Verleihung der Staatsbürgerschaft vorgelagerten Verwaltungsakt, der für den Fremden einen nur noch durch den Nachweis des Ausscheidens aus dem fremden Staatsverband bedingten Rechtsanspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft begründet; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Zeitpunkt der Entscheidung über das Ansuchen um Verleihung der Staatsbürgerschaft auch die sonstigen Verleihungsvoraussetzungen (insbesondere des § 10 Abs. 1 StbG 1985) gegeben sind. Da der Beschwerdeführer zwischen der Zusicherung der Verleihung und der Entscheidung über das Verleihungsansuchen wegen einer Vorsatztat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden ist, war die Verleihungsvoraussetzung des § 10 Abs. 1 Z 2 StbG 1985 im entscheidungsrelevanten Zeitpunkt unzweifelhaft nicht mehr gegeben. Durch die - auf diesem nachträglich eingetretenen Umstand basierende - Abweisung des Verleihungsansuchens mit dem angefochtenen Bescheid ist der Beschwerdeführer nicht in seinen aus dem Zusicherungsbescheid folgenden Rechten verletzt; dieser Bescheid ist im Fall der (zutreffenden) Abweisung des Verleihungsansuchens vielmehr auch ohne ausdrücklichen Widerruf gegenstandslos geworden (Hinweis: E 3.9.1997, Zl. 96/01/0773; 18.4.2002, Zl. 2000/01/0523; 9.9.2003, Zl. 2002/01/0243).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002010291.X04

Im RIS seit

22.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten