RS Vwgh 2003/12/4 2003/16/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.2003
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Nach der für den Bereicherungswillen maßgebenden Verkehrsauffassung verwirklichen selbst (als Belohnung gedachte) Zuwendungen für Arbeitsleistungen und Dienste, die ohne Begründung eines Dienstverhältnisses vielfach durch nahestehende Personen verrichtet und üblicherweise nicht honoriert werden, den Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG (Hinweis E 20. April 1989, 88/16/0003). So kann auch die Besorgung des Haushalts und eine allfällige Betreuung im Krankheitsfalle durch den Lebensgefährten keine solche Gegenleistung darstellen, durch die die Unentgeltlichkeit der Zuwendung ausgeschlossen wird. (Zum Begriff der Lebensgemeinschaft vgl E 17.9.1992, 91/16/0086)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160097.X04

Im RIS seit

22.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten