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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs1;Rechtssatz
Dann, wenn die jeweiligen Tauschleistungen eindeutig bezeichnet sind und daher kein Zweifel bestehen kann, dass der Wert der hingegebenen Liegenschaftsanteile ermittelt werden kann, liegen die Voraussetzungen für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer nach dem Wert des Grundstücks nicht vor (Hinweis E 29. Jänner 1996, 95/16/0187).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003160108.X04Im RIS seit
22.01.2004Zuletzt aktualisiert am
15.01.2016