RS Vwgh 2003/12/4 2003/16/0108

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Veröffentlicht am 04.12.2003
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §4 Abs1;
GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Dann, wenn die jeweiligen Tauschleistungen eindeutig bezeichnet sind und daher kein Zweifel bestehen kann, dass der Wert der hingegebenen Liegenschaftsanteile ermittelt werden kann, liegen die Voraussetzungen für die Ermittlung der Grunderwerbsteuer nach dem Wert des Grundstücks nicht vor (Hinweis E 29. Jänner 1996, 95/16/0187).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160108.X04

Im RIS seit

22.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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