RS Vwgh 2003/12/4 2001/16/0355

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.2003
beobachten
merken

Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
LAO OÖ 1996 §146;

Rechtssatz

Ob ein Abgabenpflichtiger durch den Grad der Aufschlüsselung eines Abgabenbescheides in seinen Rechten verletzt sein kann, hängt davon ab, inwieweit der Abgabenpflichtige im Stande ist, die Richtigkeit des Abgabenbescheides zu prüfen und allenfalls im erforderlichen Umfang zu bekämpfen. Nur wenn eine abstrakte Rechtsverletzungsmöglichkeit bejaht werden kann, ist in einem weiteren Schritt zu untersuchen, inwieweit der Abgabenbescheid konkreten Bestimmungen des formellen und materiellen Rechts widerspricht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001160355.X02

Im RIS seit

22.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten