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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §114;Rechtssatz
Eine bei der abgabenbehördlichen Prüfung für Vorjahre vorgenommene verfehlte Beurteilung schafft kein schutzwürdiges Vertrauen, die Behörde werde diese Beurteilung auch in den Folgejahren beibehalten, auch wenn sie sich als unrichtig herausgestellt hat (Hinweis E 26. Juli 2000, 97/14/0040).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003160114.X02Im RIS seit
20.01.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013