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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;Rechtssatz
Dass der Wert des Miteigentumsanteils für sich allein betrachtet allenfalls geringer sein kann als der entsprechende Teil des Wertes der gesamten Liegenschaft, bewirkt nicht, dass der Wert des Miteigentumsanteils nicht ermittelt werden kann. Die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 Z 1 GrEStG für die Ermittlung nach dem Wert des Grundstücks liegen deshalb nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003160108.X05Im RIS seit
22.01.2004Zuletzt aktualisiert am
15.01.2016