RS Vwgh 2003/12/4 2003/16/0097

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.12.2003
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3;

Rechtssatz

Soweit vom Abgabepflichtigen gerügt wird, die Behörde habe nicht berücksichtigt, dass das Fruchtgenussrecht nicht grundbücherlich einverleibt worden ist, ist ihm entgegenzuhalten, dass es für die Besteuerung eines Gebrauchsrechts an einer unbeweglichen Sache nicht maßgeblich ist, ob dieses Recht im Grundbuch eingetragen worden ist oder nicht (Hinweis E 23.1.2003, 2002/16/0124).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160097.X05

Im RIS seit

22.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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