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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3;Rechtssatz
Soweit vom Abgabepflichtigen gerügt wird, die Behörde habe nicht berücksichtigt, dass das Fruchtgenussrecht nicht grundbücherlich einverleibt worden ist, ist ihm entgegenzuhalten, dass es für die Besteuerung eines Gebrauchsrechts an einer unbeweglichen Sache nicht maßgeblich ist, ob dieses Recht im Grundbuch eingetragen worden ist oder nicht (Hinweis E 23.1.2003, 2002/16/0124).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003160097.X05Im RIS seit
22.01.2004