RS Vwgh 2003/12/11 2000/07/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2003
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §105;
WRG 1959 §12 Abs1;

Rechtssatz

Es ist unzulässig, in einem Bescheid, mit dem jemand eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt wird, zugleich eine Verpflichtung einer anderen Person zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000070041.X04

Im RIS seit

20.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten