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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §105;Rechtssatz
Es ist unzulässig, in einem Bescheid, mit dem jemand eine wasserrechtliche Bewilligung erteilt wird, zugleich eine Verpflichtung einer anderen Person zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000070041.X04Im RIS seit
20.01.2004