RS Vwgh 2003/12/11 97/07/0054

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Veröffentlicht am 11.12.2003
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

GebAG 1975 §30;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der "unumgänglichen Notwendigkeit" der Heranziehung einer Hilfskraft durch Sachverständige iSd § 30 erster Satz GebAG 1975 sind strengste Maßstäbe anzulegen, weil die mit der Sachverständigentätigkeit verbundenen Arbeiten grundsätzlich mit der Gebühr für Mühewaltung entlohnt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997070054.X01

Im RIS seit

28.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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