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27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GebAG 1975 §30;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der "unumgänglichen Notwendigkeit" der Heranziehung einer Hilfskraft durch Sachverständige iSd § 30 erster Satz GebAG 1975 sind strengste Maßstäbe anzulegen, weil die mit der Sachverständigentätigkeit verbundenen Arbeiten grundsätzlich mit der Gebühr für Mühewaltung entlohnt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997070054.X01Im RIS seit
28.01.2004