RS Vwgh 2003/12/11 2000/14/0113

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Veröffentlicht am 11.12.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/15/0025 E 7. Oktober 2003 RS 4

Stammrechtssatz

Im Rahmen der Buchführung sind alle Bargeldbewegungen (Eingänge und Ausgänge) zu erfassen, unabhängig davon, ob sie erfolgswirksam sind oder nicht. Eine tägliche Eintragung der Tageslosung (Bareinnahmen) allein genügt den Anforderungen des § 131 Abs. 1 Z. 2 vierter Satz BAO nicht (Hinweis E 23. März 1999, 98/14/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000140113.X01

Im RIS seit

22.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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