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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/15/0025 E 7. Oktober 2003 RS 4Stammrechtssatz
Im Rahmen der Buchführung sind alle Bargeldbewegungen (Eingänge und Ausgänge) zu erfassen, unabhängig davon, ob sie erfolgswirksam sind oder nicht. Eine tägliche Eintragung der Tageslosung (Bareinnahmen) allein genügt den Anforderungen des § 131 Abs. 1 Z. 2 vierter Satz BAO nicht (Hinweis E 23. März 1999, 98/14/0127).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000140113.X01Im RIS seit
22.01.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013