RS Vwgh 2003/12/11 2003/21/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs6;
AVG §62 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/21/0183 E 27. Februar 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Ein namhaft gemachter Vertreter darf bei der Verkündung eines mündlichen Bescheides - sofern die Partei sich nicht ungeachtet des vorliegenden Vollmachtsverhältnisses mit der Verkündung ihr gegenüber einverstanden erklärt - nicht übergangen werden (Hinweis E 13. Dezember 1982, 892/10/0015, VwSlg. 10.920 A/1982, 13. November 1996, 96/03/0126).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003210092.X03

Im RIS seit

07.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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