RS Vwgh 2003/12/11 2003/07/0112

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Veröffentlicht am 11.12.2003
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §21 Abs3;

Rechtssatz

Voraussetzung für ein Ansuchen um Wiederverleihung eines bereits ausgeübten Wasserbenutzungsrechtes ist das Bestehen eines bereits rechtskräftig erteilten Wasserbenutzungsrechtes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003070112.X01

Im RIS seit

20.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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