RS Vwgh 2003/12/11 2000/07/0001

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Veröffentlicht am 11.12.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §48 Abs2 Z1;
VwGG §59 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/11/0184 E 10. November 1998 VwSlg 15007 A/1998 RS 3

Stammrechtssatz

Werden die Verwaltungsakten von der belangten Behörde nicht vollständig vorgelegt (hier fehlten die Akten des erstinstanzlichen Verfahrens), so kann ein Vorlageaufwand nicht zugesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000070001.X02

Im RIS seit

08.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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