RS Vwgh 2003/12/11 2003/07/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2003
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §52;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
WRG 1959 §12 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0061 E 17. Oktober 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Ausführungen zum Summationseffekt oberliegender Teiche auf das Wasserbenutzungsrecht des Inhabers eines unterliegenden Teichs im Zusammenhang mit der Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit einer Anlage, welche die oberliegenden Teiche umfasst - und damit auch mit der Beurteilung der Beeinträchtigung der Rechte des Inhabers des unterliegenden Teiches(Hinweis E 29.10.1996, 94/07/0021; E 29.6.1995, 94/07/0136).

Schlagworte

"zu einem anderen Bescheid"Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003070007.X04

Im RIS seit

22.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten