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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0061 E 17. Oktober 2002 RS 2Stammrechtssatz
Ausführungen zum Summationseffekt oberliegender Teiche auf das Wasserbenutzungsrecht des Inhabers eines unterliegenden Teichs im Zusammenhang mit der Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit einer Anlage, welche die oberliegenden Teiche umfasst - und damit auch mit der Beurteilung der Beeinträchtigung der Rechte des Inhabers des unterliegenden Teiches(Hinweis E 29.10.1996, 94/07/0021; E 29.6.1995, 94/07/0136).
Schlagworte
"zu einem anderen Bescheid"Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003070007.X04Im RIS seit
22.01.2004Zuletzt aktualisiert am
10.02.2016