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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994L0055 Gefahrguttransport-RL AnlB Rn10500;Rechtssatz
Es ist keine ausreichende Konkretisierung der Tat, wenn in Bezug auf das Fehlen der Gefahrzettel auf Rn. 10500 ADR verwiesen wird, ohne dies im Hinblick auf die 13 Absätze dieser Randnummer weiter zu konkretisieren.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift Spruch der Berufungsbehörde (siehe auch AVG §66 Abs4 Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003030149.X04Im RIS seit
30.01.2004