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L65000 Jagd WildNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Pächter eines Jagdgebietes ist in der Frage der Jagdgebietsfeststellung wohl ein wirtschaftliches, aber kein rechtliches Interesse zuzugestehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 11. November 1954, Zl. 1609/53, VwSlg. 3559 A/1954). Dies gilt auch für das Verfahren zur Abrundung der Jagdgebiete nach § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Krnt JagdG 2000, in dem nur die betroffenen Eigenjagdberechtigten bzw. bei Gemeindejagden die Gemeinden antragsberechtigt sind und Parteistellung genießen. Dem jeweiligen Pächter eines Jagdgebietes kommt hingegen in diesem Verfahren keine Parteistellung zu (vgl. auch Wanzenböck/Enzinger, NÖ Jagdrecht, 86), er wird durch einen Abrundungsbescheid auch nicht in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt.
Schlagworte
Jagdrecht Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Jagdgebietsabrundung Verfahrensrecht Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Eigenjagd Ausübung und Nutzung Verpachtung Pächter Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003030223.X01Im RIS seit
30.03.2004