RS Vwgh 2003/12/15 2003/03/0223

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Veröffentlicht am 15.12.2003
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Index

L65000 Jagd Wild
L65002 Jagd Wild Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
JagdG Krnt 2000 §11 Abs1;
JagdG Krnt 2000 §11 Abs2;
JagdRallg;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Dem Pächter eines Jagdgebietes ist in der Frage der Jagdgebietsfeststellung wohl ein wirtschaftliches, aber kein rechtliches Interesse zuzugestehen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 11. November 1954, Zl. 1609/53, VwSlg. 3559 A/1954). Dies gilt auch für das Verfahren zur Abrundung der Jagdgebiete nach § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Krnt JagdG 2000, in dem nur die betroffenen Eigenjagdberechtigten bzw. bei Gemeindejagden die Gemeinden antragsberechtigt sind und Parteistellung genießen. Dem jeweiligen Pächter eines Jagdgebietes kommt hingegen in diesem Verfahren keine Parteistellung zu (vgl. auch Wanzenböck/Enzinger, NÖ Jagdrecht, 86), er wird durch einen Abrundungsbescheid auch nicht in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt.

Schlagworte

Jagdrecht Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Bildung von Jagdgebieten Jagdgebietsabrundung Verfahrensrecht Jagdrecht und Jagdrechtsausübung Eigenjagd Ausübung und Nutzung Verpachtung Pächter Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Jagdrecht und Fischereirecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003030223.X01

Im RIS seit

30.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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