Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GGBG 1998 §11;Rechtssatz
Dem Gefahrgutbeauftragten im Sinne des GGBG wird nicht die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG für das ganze Unternehmen oder für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens übertragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003030149.X03Im RIS seit
30.01.2004