RS Vfgh 2007/2/26 A21/06

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Veröffentlicht am 26.02.2007
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Index

10 Verfassungsrecht
10/13 Amtshaftung, Organhaftpflicht, Polizeibefugnis-Entschädigung

Norm

B-VG Art137 / ord Rechtsweg
EMRK Art6 Abs1 / Allg
AHG §2 Abs3
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Zurückweisung einer Klage gegen den Bund auf Schadenersatz für dieBelastung durch jahrzehntelange Gerichtsverfahren einschließlich derpsychischen und physischen Schäden mangels Zuständigkeit desVerfassungsgerichtshofes für Ansprüche aus der Amtshaftung; keinVorliegen legislativen Unrechts zur Begründung der Zuständigkeit desVerfassungsgerichtshofes zur Entscheidung überStaatshaftungsansprüche

Rechtssatz

Art137 B-VG schafft weder eine konkurrierende Zuständigkeit noch ändert diese Bestimmung bereits bestehende Zuständigkeiten (der ordentlichen Gerichte oder des Verwaltungsgerichtshofes), sondern begründet nur eine suppletorische Kompetenz des Verfassungsgerichtshofes. Dass die Weiterverfolgung von Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz (hier wegen Verweigerung von Verfahrenshilfe) unterblieben ist, ändert an der grundsätzlichen Kognitionsbefugnis der Amtshaftungsgerichte für vermögensrechtliche Ansprüche der vorliegenden Art nichts.

Auch die begehrte Feststellung künftiger (Pensions)Ansprüche fällt nicht in die suppletorische Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes gemäß Art137 B-VG.

Kein Vorliegen legislativen Unrechts zur Begründung der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung über Staatshaftungsansprüche; Ableiten eines Staatshaftungsanspruches unmittelbar aus der EMRK (hier: Art6 Abs1) nicht möglich.

Verweisung auf Schriftsätze in anderen Verfahren nicht zulässig.

Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos.

Entscheidungstexte

  • A 21/06
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.02.2007 A 21/06

Schlagworte

VfGH / Zuständigkeit, VfGH / Klagen, Staatshaftung, Amtshaftung, VfGH/ Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:A21.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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