RS Vwgh 2003/12/16 2000/18/0190

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
FrG 1997 §114 Abs3;

Rechtssatz

Die Behörde ist bei der Prüfung eines Aufenthaltsverbotes nach § 114 Abs. 3 FrG 1997 an den im (rechtskräftigen) Aufenthaltsverbotsbescheid festgestellten Sachverhalt gebunden und hat den Bescheid nur danach zu beurteilen, ob die in diesem Bescheid getroffenen Sachverhaltsfeststellungen nach der durch Inkrafttreten des FrG 1997 geänderten Rechtslage die Erlassung des Aufenthaltsverbotes gerechtfertigt hätten.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000180190.X01

Im RIS seit

22.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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