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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Behörde ist bei der Prüfung eines Aufenthaltsverbotes nach § 114 Abs. 3 FrG 1997 an den im (rechtskräftigen) Aufenthaltsverbotsbescheid festgestellten Sachverhalt gebunden und hat den Bescheid nur danach zu beurteilen, ob die in diesem Bescheid getroffenen Sachverhaltsfeststellungen nach der durch Inkrafttreten des FrG 1997 geänderten Rechtslage die Erlassung des Aufenthaltsverbotes gerechtfertigt hätten.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000180190.X01Im RIS seit
22.01.2004