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40 VerwaltungsverfahrenNorm
EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienLeitsatz
Verletzung im Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung voreinem Tribunal durch Absehen von einer Berufungsverhandlung vor demUnabhängigen Verwaltungssenat in einem Verwaltungsstrafverfahreninfolge Verhängung einer Geldstrafe von weniger als 500,- €; keinVerzicht des Beschwerdeführers auf eine Verhandlung (vglVfSlg 16894/2003, 17375/2004); teilweise Zurückweisung derBeschwerde; keine Beschwer durch den stattgebenden Teil desBerufungsbescheides; Zuspruch der Hälfte der NormalkostenSchlagworte
Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsstrafrecht, Berufung,Verhandlung mündliche, Öffentlichkeitsprinzip, Bescheid Trennbarkeit,VfGH / Legitimation, Beschwer, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:B1545.2006Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009