Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs7;Rechtssatz
Im Verhältnis zu haushaltsangehörigen Kindern könnten die Aufwendungen für die Haushälterin unter Beachtung des § 34 Abs. 7 EStG 1988 nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese beim Unterhaltsberechtigten selbst iSd § 34 Abs 7 Z 4 eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Das könnte etwa bei Pflegebedürftigkeit oder Krankheit der Fall sein (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer-Kommentar, § 34 EStG 1988 Einzelfälle, Stichwort: Haushaltshilfe-Kinderbetreuung, und E 2. August 1995, 94/13/0207).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003150021.X01Im RIS seit
26.01.2004Zuletzt aktualisiert am
04.04.2016