RS Vwgh 2003/12/16 2001/05/0212

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Veröffentlicht am 16.12.2003
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Index

L70706 Theater Veranstaltung Steiermark
L70716 Spielapparate Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §77 impl;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §22 Abs1 Z1 litb;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §22 Abs3;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §36 Abs1;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §36 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Im Stmk. VeranstG ist der Begriff der ungebührlichen Belästigung der Nachbarschaft durch störenden Lärm nicht näher umschrieben. Ausgehend von der für die Bewilligung einer (Betriebs-)Anlage vom Gesetzgeber des Stmk. VeranstG getroffenen Wortwahl vermag der Verwaltungsgerichtshof dem in § 22 Stmk. VeranstG verwendeten Begriff der ungebührlichen Belästigung im Wesentlichen keine andere Bedeutung beizulegen als dem im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nach der Gewerbeordnung verwendeten Begriff der unzumutbaren Belästigung.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001050212.X02

Im RIS seit

26.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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