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L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
GewO 1994 §77 impl;Rechtssatz
Im Stmk. VeranstG ist der Begriff der ungebührlichen Belästigung der Nachbarschaft durch störenden Lärm nicht näher umschrieben. Ausgehend von der für die Bewilligung einer (Betriebs-)Anlage vom Gesetzgeber des Stmk. VeranstG getroffenen Wortwahl vermag der Verwaltungsgerichtshof dem in § 22 Stmk. VeranstG verwendeten Begriff der ungebührlichen Belästigung im Wesentlichen keine andere Bedeutung beizulegen als dem im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nach der Gewerbeordnung verwendeten Begriff der unzumutbaren Belästigung.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001050212.X02Im RIS seit
26.01.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008