Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;Rechtssatz
Weder der materielle Tätigkeitsmittelpunkt noch die Frage der Notwendigkeit des häuslichen Arbeitszimmers hängt davon ab, ob der Abgabepflichtige freiwillig auf eine entsprechende Nutzung seines Dienstzimmers verzichtet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001150197.X04Im RIS seit
26.01.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013