RS Vwgh 2003/12/16 2001/15/0197

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Veröffentlicht am 16.12.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd;

Rechtssatz

Weder der materielle Tätigkeitsmittelpunkt noch die Frage der Notwendigkeit des häuslichen Arbeitszimmers hängt davon ab, ob der Abgabepflichtige freiwillig auf eine entsprechende Nutzung seines Dienstzimmers verzichtet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001150197.X04

Im RIS seit

26.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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