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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236;Rechtssatz
Sind Teile der aus dem Verkauf der Ware erzielten Einnahmen durch einen Dienstnehmer widerrechtlich entzogen worden, so ist dieses rechtswidrige Vorgehen des Dienstnehmers ein vom umsatzsteuerlich relevanten Verkaufsvorgang getrennter Vorgang und führt daher nicht zur sachlichen Unbilligkeit in Bezug auf die Erhebung der Umsatzsteuer. Der Behörde kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie den durch den Dienstnehmer zugefügten Vermögensschaden dem Bereich des allgemeinen Unternehmerrisikos zugeordnet und keine sachliche Unbilligkeit iSd § 236 BAO angenommen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003150099.X02Im RIS seit
26.01.2004