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L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass das medizinische Sachverständigengutachten im veranstaltungsbehördlichen Bewilligungsverfahren für den betreffenden Schießplatz bezüglich des Ausmaßes der durch die Anlage entstehenden Lärmimmissionen jedenfalls auch auf die Häufigkeit und die Klangcharakteristik der einzelnen Lärmereignisse, insbesondere die Lärmspitzen, Bedacht nehmen und die absoluten Werte in Relation zum herrschenden Grundgeräuschpegel setzen und daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen hätte müssen.
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001050212.X06Im RIS seit
26.01.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008