RS Vwgh 2003/12/16 2001/05/0212

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Veröffentlicht am 16.12.2003
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Index

L70706 Theater Veranstaltung Steiermark
L70716 Spielapparate Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §22 Abs1 Z1 litb;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §22 Abs3;
VeranstaltungsG Stmk 1969 §36 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass das medizinische Sachverständigengutachten im veranstaltungsbehördlichen Bewilligungsverfahren für den betreffenden Schießplatz bezüglich des Ausmaßes der durch die Anlage entstehenden Lärmimmissionen jedenfalls auch auf die Häufigkeit und die Klangcharakteristik der einzelnen Lärmereignisse, insbesondere die Lärmspitzen, Bedacht nehmen und die absoluten Werte in Relation zum herrschenden Grundgeräuschpegel setzen und daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen hätte müssen.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001050212.X06

Im RIS seit

26.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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