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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Dem Nachbarn kommt gemäß § 6 Abs. 2 Z 2 NÖ BauO kein Schutz vor Immissionen zu, die sich aus der Benützung eines Gebäudes zu Wohnzwecken ergeben. Zur "Benützung eines Gebäudes zu Wohnzwecken" im Sinne dieser Gesetzesstelle zählt fraglos auch die Benützung der den Wohnungen typischerweise und geradezu notwendigerweise zugeordneten Küchen.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003050205.X03Im RIS seit
30.01.2004Zuletzt aktualisiert am
28.06.2012