RS Vwgh 2003/12/17 2001/13/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2003
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs1 idF 1993/818;

Rechtssatz

Außergewöhnliche Belastungen sind nach der Novellierung des § 34 Abs. 1 EStG 1988 durch das StRG 1993, BGBl. 818/1993, von Amts wegen zu berücksichtigen (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer III B, Tz. 1 zu § 34 Abs. 1). Eine außergewöhnliche Belastung kann vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzgrundlage ohne sein Verschulden entzogen wird und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist oder wenn die (neuerliche) Berufsausbildung durch Krankheit, Verletzung uä. erforderlich wird (Hinweis E 20. Dezember 1994, 94/14/0087; E 19. Juli 2000, 99/13/0255).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001130123.X03

Im RIS seit

04.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten