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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1 idF 1993/818;Rechtssatz
Außergewöhnliche Belastungen sind nach der Novellierung des § 34 Abs. 1 EStG 1988 durch das StRG 1993, BGBl. 818/1993, von Amts wegen zu berücksichtigen (Hinweis Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer III B, Tz. 1 zu § 34 Abs. 1). Eine außergewöhnliche Belastung kann vorliegen, wenn dem Steuerpflichtigen die Existenzgrundlage ohne sein Verschulden entzogen wird und die Berufsausbildung zur künftigen Existenzsicherung notwendig ist oder wenn die (neuerliche) Berufsausbildung durch Krankheit, Verletzung uä. erforderlich wird (Hinweis E 20. Dezember 1994, 94/14/0087; E 19. Juli 2000, 99/13/0255).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001130123.X03Im RIS seit
04.02.2004