RS Vwgh 2003/12/17 99/13/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2003
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §224;
BAO §238;

Rechtssatz

Die Erlassung eines Haftungsbescheides ist eine Einhebungsmaßnahme und als solche daher nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist des § 238 BAO zulässig (Hinweis Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung2, § 224 Tz 4).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130036.X04

Im RIS seit

23.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten