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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §211;Rechtssatz
Dass die Beschuldigte ihre Teilzahlungen auf ihre insgesamt bestandenen Abgabenrückstände einzelnen Umsatzsteuervorauszahlungsbeträgen bei Leistung der Teilzahlungen nicht zugeordnet hat, ändert an der rechtlichen Möglichkeit einer Entrichtungswirkung von Teilzahlungen für die betroffenen Umsatzsteuervorauszahlungen nichts, weil die ohne eine solche Widmung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde einzuschlagende Vorgangsweise im Falle des Einlangens von Zahlungen im Gesetz (§ 214 BAO) ohnehin geregelt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130083.X05Im RIS seit
23.01.2004