RS Vwgh 2003/12/17 99/13/0083

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Veröffentlicht am 17.12.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §211;
BAO §214;
FinStrG §29 Abs2;
FinStrG §33 Abs2 lita;

Rechtssatz

Dass die Beschuldigte ihre Teilzahlungen auf ihre insgesamt bestandenen Abgabenrückstände einzelnen Umsatzsteuervorauszahlungsbeträgen bei Leistung der Teilzahlungen nicht zugeordnet hat, ändert an der rechtlichen Möglichkeit einer Entrichtungswirkung von Teilzahlungen für die betroffenen Umsatzsteuervorauszahlungen nichts, weil die ohne eine solche Widmung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde einzuschlagende Vorgangsweise im Falle des Einlangens von Zahlungen im Gesetz (§ 214 BAO) ohnehin geregelt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130083.X05

Im RIS seit

23.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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