RS Vfgh 2007/2/27 B509/06

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Veröffentlicht am 27.02.2007
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art83 Abs2
Krnt GVG 2002

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richterdurch Zurückweisung des Antrags auf grundverkehrsbehördlicheGenehmigung eines Liegenschaftserwerbs infolge unrichtigerVorfragenbeurteilung des Zustandekommens eines rechtswirksamenKaufvertrages

Rechtssatz

Zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides vom 13.01.06 lag noch keine rechtskräftige Entscheidung der Frage des Vorliegens eines gültigen Kaufvertrages vor.

Die belangte Behörde hat im Hinblick auf das Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 10.07.06 bzw das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 29.11.06 (betr das Zustandekommen eines [mündlichen] Kaufvertrages) die Vorfrage, ob zwischen der mitbeteiligten Partei als Verkäufer und dem Beschwerdeführer als Käufer ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, falsch beurteilt. Auf Grundlage dieser (im Lichte der gerichtlichen Entscheidung unrichtigen) Vorfragenbeurteilung hat die belangte Behörde schließlich den Antrag des Beschwerdeführers vom 05.07.05 auf Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung als unzulässig zurückgewiesen, anstatt über die Genehmigung des Rechtsgeschäftes in der Sache zu entscheiden. Damit hat sie zu Unrecht die Sachentscheidung verweigert.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, Vorfrage

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:B509.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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