RS Vwgh 2003/12/17 99/13/0131

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Veröffentlicht am 17.12.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §185;
BAO §188;
BAO §207;
BAO §209;

Rechtssatz

Feststellungsbescheide unterliegen nicht der Festsetzungsverjährung (Hinweis E 22. April 1998, 93/13/0277). Eine bereits eingetretene Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Einkommensteuer würde durch die Erlassung eines Feststellungsbescheides nicht beseitigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130131.X02

Im RIS seit

26.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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