RS Vwgh 2003/12/17 2000/13/0220

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Veröffentlicht am 17.12.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §281;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/17/0454 E 20. November 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Einer eine Berufung erhebenden Partei ist auf das Unterbleiben einer Entscheidung über ihre Berufung kein subjektiv-öffentliches Recht eingeräumt (Hinweis E 11. Dezember 1996, 95/13/0240, zu § 281 BAO).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130220.X01

Im RIS seit

04.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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