RS Vwgh 2003/12/17 2001/20/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall ein Antrag des Beschwerdeführers vom 26. Juni 2000 vorlag, was neben dem im Erkenntnis wiedergegebenen Wortlaut der Eingabe vom 26. Juni 2000 auch aus der darin erfolgten ausdrücklichen Berufung auf das AVG hervorgeht (Hinweis E vom 25. Juni 1996, Zl. 95/11/0419).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001200136.X01

Im RIS seit

01.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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