RS Vwgh 2003/12/17 2000/13/0220

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Veröffentlicht am 17.12.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;

Rechtssatz

Die in § 80 BAO dem Vertreter auferlegten Pflichten umfassen auch die rechtzeitige Entrichtung der für die Gesellschaft anfallenden Abgaben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000130220.X03

Im RIS seit

04.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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