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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212;Rechtssatz
§ 212 BAO handelt von der der Abgabenbehörde eingeräumten Möglichkeit zur Gewährung von Zahlungserleichterungen, deren Gebrauch zufolge der Bestimmung des § 29 Abs. 2 Satz 2 FinStrG der strafaufhebenden Wirkung einer Selbstanzeige mit der dort genannten Bedingung nicht entgegensteht (Hinweis Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Rz 19 zu §§ 29 und 30).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130083.X04Im RIS seit
23.01.2004